Direkt zum Inhalt

Barrierefreiheit: nicht konform

GrandPalaisRmn verpflichtet sich, seine Internet-, Intranet-, Extranet- und Softwarepakete (sowie seine mobilen Anwendungen und digitalen Stadtmöbel) gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck setzt sie die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen um:

  • Mehrjähriges Schema zur Herstellung der Barrierefreiheit 2024-2025: Entwurf wird derzeit erstellt - Veröffentlichung folgt
  • Aktionen 2024: Redaktion läuft - Veröffentlichung folgt


Betroffene Seite

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Musée national de Préhistoire


Status der Konformität

Die Website Musée national de Préhistoire https://musee-prehistoire-eyzies.fr ist nicht konform mit den allgemeinen Richtlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA, Version 4.1), da es keine Prüfungsergebnisse gibt, mit denen diese Kriterien gemessen werden können. Die Nichtkonformitäten und möglichen Abweichungen sind unten aufgeführt.


Testergebnisse

Wenn kein abgeschlossenes Konformitätsaudit vorliegt, gibt es keine Testergebnisse.

 

Nicht zugängliche Inhalte

Nichtkonformität

In Ermangelung einer abgeschlossenen Konformitätsprüfung werden alle Inhalte der Website hypothetisch als nicht zugänglich betrachtet.


Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

In Ermangelung eines abgeschlossenen Compliance-Audits wurden keine Ausnahmeregelungen identifiziert


Inhalte, die nicht der Pflicht zur Barrierefreiheit unterliegen

In Ermangelung eines abgeschlossenen Compliance-Audits wurden keine Inhalte identifiziert, die von den geltenden Vorschriften ausgenommen sind.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.02.2024 erstellt.


Feedback und Kontakt

Wenn Sie nicht auf einen Inhalt oder einen Dienst zugreifen können, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten,
Kontaktieren Sie uns per E-Mail: mnp.eyzies@culture.gouv.fr


Rechtsbehelfe

Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden: Wenn Sie uns einen Mangel an Zugänglichkeit gemeldet haben, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website zuzugreifen, und Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort von uns erhalten haben oder die Antwort als unbefriedigend betrachten, sind Sie berechtigt, sich an den Rechtsverteidiger zu wenden.

Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Schreiben Sie dem Défenseur des droits über das Kontaktformular eine Nachricht
  • Den Delegierten des Rechtsverteidigers in Ihrer Region kontaktieren: https://www.defenseurdesdroits.fr/carte-des-delegues
  • Einen Brief per Post schicken (kostenlos, bitte keine Briefmarke verwenden) : Défenseur des droits, Libre réponse 71120, 75342 Paris CEDEX 07